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Freier Kulturort Alte Molkerei e.V.
Gesangspodium der Musikschule
  • So., 13.02.22
    17:00 h
    Gesangspodium der Musikschule

So., 13.02.22
Beginn: 17:00 h
Eintritt: 0,00 EUR

GESANGSPODIUM der Musikschule Bocholt

 

Beim Abschlusskonzert 2021 der Gesangschüler der Bocholter Musikschule werden wir einige neue Sänger*Innen sehen und hören können.

Angehörige, Hörlustige und Gesangsfans sind herzlich eingeladen.

Es sind etliche Solisten dabei, einige der jungen Künstler werden sich selbst am Klavier begleiten.

 

Die Highlights:

„Es kommt zu dir“ ein Lied aus der Eiskönigin (aus dem Englischen Frozen 2 „All is found“) von einer ganz jungen sehr charmanten Sängerin – Amelie Ertel!

 

„Die Perfekte Welle“ von Juli tragen Marie Book und Charlotte Fast vor.

 

Iris Ellering-Möllenbeck interpretiert „Halt mich“ von Grönemeyer und Simon Hallwaß Falling von Harry Styles.

 

Dieses Mal wird der Jugendchor „Young Voices“ einiges bieten: „Otherside“ von den RHCP, das temperamentvolle „Fame“ und dem ruhigen „I can´t help falling in love again“.

Aus dem Chor werden auch einige Solisten auftreten u.a. Moritz Kuhlmann, der sich selbst am Klavier begleitet mit „No time to die“ von Billie Eilish.

 

Das Podium wird sicherlich wieder aufregend und wir werden froh summend nach Hause gehen.

 

Wichtige Info aufgrund der aktuellen Pandemielage:

 

 Einlass nur für Gäste, die geimpft, genesen oder geboostert sind

und zusätzlich

einen negativen Anti-Allergen-Schnelltest vorweisen

(max. 24 Stunden alt; kein Selbsttest!!!).

Impfnachweis, Testergebnis und Lichtbildausweis sind am Einlass vorzuzeigen

 !!! Kinder ab 5 Jahren müssen einen negativen  Anti-Allergen-Schnelltest vorweisen!!!

(!!! max. 24 Stunden alt, kein Selbsttest !!!)

 

  Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bedingt durch die Corona-Pandemie kurzfristig zu
Änderungen bei der Durchführung der Veranstaltung kommen kann. Dies schließt die
Möglichkeit einer Verschiebung oder eines Ausfalls der Veranstaltung ein.

 

Pandemiebedingte Einlassbeschränkungen sind möglich. Den Anweisungen des Veranstalters ist folge zu leisten.

 

Fällt die
Veranstaltung aus wird das Eintrittsentgelt gegen Vorlage des Tickets vom Veranstalter
erstattet.

 

Es gelten die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung in der jeweils zum Veranstaltungstermin gültigen Fassung

 

 

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