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Freier Kulturort Alte Molkerei e.V.
Friedemann Weise
  • Sa., 07.05.22
    20:00 h
    Friedemann Weise

Sa., 07.05.22
Beginn: 20:00 h
VVK Einzelkarte: 16,00 EUR
AK Einzelkarte: 18,00 EUR

 Friedemann Weise: Bingo – mit Sarah Esser

Drei Akkorde, die Wahrheit und andere Lügen

Tickets sind auch online erhältlich unter

www.tixforgigs.com/de-DE/Event/41530/friedemann-weise-drei-akkorde-die-wahrheit-und-andere-lugen-freier-kulturort-alt

 

Die Einlassregelung der Alten Molkerei ist zu beachten!

Aktuelle Infos hierzu gibt´s unter www.alte-molkerei.info

alternativ stellt Eure Fragen unter konzertanfrage@alte-molkerei.info

 

Der »King of Understatement« hat ein neues Programm. Bingo. Neue Songs, neue Geschichten und neue Bilder. Bingo. Im dritten Soloprogramm des mehrfach preisgekrönten Premium-Entertainers geht es um Alles oder Nichts!

Bienensterben, multiresistente Keime und Brunch sind nur drei Themen, die eher im Subtext vorkommen werden. Der Sanierungsstau bei der Bahn dagegen wird überhaupt keine Rolle spielen – im Gegensatz zu Beamer und Gitarre, denn die beiden wilden KollegInnen werden tragende Rollen übernehmen.

Wer eine gewagte Mischung aus Klavierkabarett, Pantomime und Improtheater sucht, liegt hier goldrichtig.

Regie übernahm kein geringerer als André Heller. Allerdings nicht bei diesem Programm, sondern bei der Eröffnungsshow der olympischen Spiele in London. Ehrlich gesagt, steht bisher eh nur der Titel. Bingo. Die Theater wollen diesen Text nämlich immer Jahre vorher. Warum, weiß kein Mensch. Nicht mal Friedemann Weise, der nach wie vor gerne in der dritten Person über sich schreibt. Dafür stehe ich mit meinem Namen. Friedemann Weise

 

  Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bedingt durch die Corona-Pandemie kurzfristig zu
Änderungen bei der Durchführung der Veranstaltung kommen kann. Dies schließt die
Möglichkeit einer Verschiebung oder eines Ausfalls der Veranstaltung ein.

 

Pandemiebedingte Einlassbeschränkungen sind möglich. Den Anweisungen des Veranstalters ist folge zu leisten.

 

Fällt die
Veranstaltung aus wird das Eintrittsentgelt gegen Vorlage des Tickets vom Veranstalter
erstattet.

 

Es gelten die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung in der jeweils zum Veranstaltungstermin gültigen Fassung

 

 

 

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