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Historie
Freier Kulturort Alte Molkerei e.V.
Peters Bierstübchen - Und,...Wat gibbet Neues?
Peters Bierstübchen - Und,...Wat gibbet Neues?
  • Sa., 02.04.22
    20:00 h
    Peters Bierstübchen - Und,...Wat gibbet Neues?
  • Sa., 02.04.22
    20:00 h
    Peters Bierstübchen - Und,...Wat gibbet Neues?

Sa., 02.04.22
Beginn: 20:00 h
VVK Einzelkarte: 16,00 EUR
AK Einzelkarte: 18,00 EUR

 

Einlassregelung für diese Veranstaltung:

 

Die Einlassregelung der Alten Molkerei ist zu beachten!

Aktuelle Infos hierzu gibt´s unter www.alte-molkerei.info

alternativ stellt Eure Fragen unter konzertanfrage@alte-molkerei.info

 

 

Weil Ihr unbedingt wollt....

 

„Peters Bierstübchen“ macht noch mal auf …

 Tickets sind erhältlich in den örtlichen Vorverkaufsstellen

 

Wegen der großen Resonanz macht das Bierstübchen am 2. April moch einmal auf:

 

Auch Pidda krabbelt wieder aus seinem Keller und macht sein Bierstübchen wieder auf. Er hat zwar nicht richtig verstanden, was da eigentlich los war und was eine Pandemie überhaupt ist, aber er will Dietze nicht länger vor der Tür warten lassen. Der brüllt da nämlich schon seit Monaten jeden Abend „Mach auf, Pidda, die Lage hat sich entspannt!“. Warum er so lange und stur im Keller geblieben ist, erklärt Pidda bei der Wiedereröffnung von „Peters Bierstübchen“ am 1. April 2022 ab 19.59 Uhr.

 

Inoffizielle Gerüchte bestätigen: Laut Dietze wollen die beiden Faselkünstler sich nur über ganz neue Themen unterhalten und maximal einen Klassiker bringen, „ansonsten nur neue Nummern, versprochen! Pidda hat sich im Keller wieder was zusammenphilosophiert, da zieht der schlimmste Virus direkt wieder Leine! Deshalb ist der auch nicht krank geworden, obwohl er das ja von Haus aus ist!“ Also gilt für alle Besucher: Warm anziehen und Lachmuskeln vorher gut massieren!

 

 

  Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bedingt durch die Corona-Pandemie kurzfristig zu
Änderungen bei der Durchführung der Veranstaltung kommen kann. Dies schließt die
Möglichkeit einer Verschiebung oder eines Ausfalls der Veranstaltung ein.

 

Pandemiebedingte Einlassbeschränkungen sind möglich. Den Anweisungen des Veranstalters ist folge zu leisten.

 

Fällt die
Veranstaltung aus wird das Eintrittsentgelt gegen Vorlage des Tickets vom Veranstalter
erstattet.

 

Es gelten die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung in der jeweils zum Veranstaltungstermin gültigen Fassung

 

 

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