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Historie
Freier Kulturort Alte Molkerei e.V.
Puppenbühne Hatschi: Grüffelo
  • Mo., 25.10.21
    16:00 h
    Puppenbühne Hatschi: Grüffelo

Mo., 25.10.21
Beginn: 16:00 h
Eintritt: 9,00 EUR

Der Fachbereich Kultur und Bildung

Puppenbühne Hatschi: Der Grüffelo.

Ein 1stündiges Live-Programm, aufgeführt in 6 Akten.

Tickets sind nur an der Abendkasse erhältlich

Eine kleine Einführung in das Stück:

Eine kleine ein Maus wandert durch den Wald denn sie will Nüsse suchen sie hat nämlich großen Hunger doch auf ihrem Weg trifft sie viele gefährliche Tiere wie z.b. den Fuchs die Eule und auch die Schlange sie hatte furchtbare Angst doch durch eine List erschreckt sie die Tiere denn sie erzählte von dem Grüffelo die Tiere fragen sich wer ist der Grüffelo und die Maus erzählt ein wenig sie dachte sich den Grüffelo nur aus doch auf ihrem Weg weiterhin tiefer in den Wald traf sie ihn nun den Grüffelo was ist nun wie kommt sie hier Heil und lebend wieder raus

Die Kinder werden hier und da auch mit im Programm einprogrammiert und sollen der kleinen Maus ein wenig helfen

Wichtige Information:

Der Einlass ist nur möglich für Immunisierte Personen (geimpft oder genesen) und für Getestete. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein Anti-Allergen-Schnelltest ist ausreichend. (Kein Selbsttest!) Die Nachweise werden am Einlass kontrolliert. MIt dem 3-G-Nachweis ist auf Verlangen ein Lichtbildausweis vorzulegen.

Schulpflichtige Kinder müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie regelmäßig über die Schule getestet werden. (Ein Testnachweis schadet aber nicht :))

Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren müssen entweder einen Schülerausweis vorlegen oder ein negatives Testergebnis.

Kinder unter 6 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bedingt durch die Corona-Pandemie kurzfristig zu
Änderungen bei der Durchführung der Veranstaltung kommen kann. Dies schließt die
Möglichkeit einer Verschiebung oder eines Ausfalls der Veranstaltung ein.

Pandemiebedingte Einlassbeschränkungen sind möglich. Den Anweisungen des Veranstalters ist folge zu leisten.

Fällt die
Veranstaltung aus wird das Eintrittsentgelt gegen Vorlage des Tickets vom Veranstalter
erstattet.

Es gelten die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Schutzverordnung in der jeweils zum Veranstaltungstermin gültigen Fassung

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