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Freier Kulturort Alte Molkerei e.V.
VERSCHOBEN auf 22.01.22! Beckmann-Griess: Was soll die Terz...? Kabarettkonzert
  • Sa., 23.01.21
    20:00 h
    VERSCHOBEN auf 22.01.22! Beckmann-Griess: Was soll die Terz...? Kabarettkonzert

Sa., 23.01.21
Beginn: 20:00 h
VVK Einzelkarte: 15,00 EUR
AK Einzelkarte: 18,00 EUR

Aufgrund der aktuellen Pandiemielage und der geltenden Coronaschutzvorschriften muss das Konzert leider ausfallen.  Ein Ersatztermin ist terminiert für den 22.01.2022

Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit.Sie können darüberhinaus zurückgegeben werden bei der Tourist-Info in Bocholt (Tel 02871 5044). Alternativ kontaktieren Sie uns unter klassik@alte-molkerei.info

 

Beckmann-Griess

Was soll die Terz …?

Kabarettkonzert

 

Timm Beckmann (Träger „Deutscher Kleinkunstpreis“) und Markus Griess („Der Familie Popolski“) bringen sie alle auf die Bühne: den Paten und Rocky, Tschaikowski und Led Zeppelin, Leo und Kate, Mozart und die Foo Fighters.

 

Mit Klavier, E-Gitarre und Soundmaschine preschen die zwei Musikkabarettisten einmal durch die komplette Musikgeschichte. Der Zuhörer erfährt dabei so einiges über das Who-is-Who der musikalischen Vergangenheit, während die beiden den Staub von der Klassik swiffern und beim Rock mit voller Absicht den Roll fallen lassen.

 

Ohne einen Funken Zurückhaltung reißen die beide alle Grenzen von Musikstilen ein und erfinden etwas absolut Neues – ein Kabarettkonzert.

 

Mit dabei: das Publikum. Denn Mitmachen geht auch.

Mit Witz und Wortakrobatik wird das interaktive Kabarettkonzert vom Stapel gelassen, das aus Zuschauern Mitspieler macht, während Timm Beckmann und Markus Griess versuchen, sich gegenseitig zu über-beat-en.

 

Egal ob Musikliebhaber oder Schiefsinger, Dichter oder Denker, begeisterter Teilnehmer oder In-der-letzten-Reihe-Sitzer – wer sich einfindet zu „Was soll die Terz …?“, den erwartet großartige Unterhaltung!

 

 

Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bedingt durch die Corona-Pandemie kurzfristig zu
Änderungen bei der Durchführung der Veranstaltung kommen kann. Dies schließt die
Möglichkeit einer Verschiebung oder eines Ausfalls der Veranstaltung ein. Fällt die
Veranstaltung aus wird das Eintrittsentgelt gegen Vorlage des Tickets vom Veranstalter
erstattet.


Weitere Infos:
http://www.beckmann-griess.de
   
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